Belgien - Änderung der Frist für vierteljährliche MwSt-Erklärungen ab 1. Januar 2025.

Belgien - Änderung der Frist für vierteljährliche MwSt-Erklärungen ab 1. Januar 2025.

Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat die Änderung der Frist für vierteljährliche Steuerpflichtige angekündigt, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Die vierteljährlichen MwSt.-Erklärungen und die MwSt.-Zahlungen sind ab dem vierten Quartal 2024 bis zum 25. des Folgemonats fällig und müssen bis zum 25. Januar 2025 eingereicht werden.
Die Frist für die monatlichen Steuerzahler bleibt unverändert, so dass die Einreichung und Zahlung bis zum 20. des Folgemonats erfolgen muss.

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