UK - HMRC-Änderungen bei der Zulassung von Vertretern für die Mehrwertsteuer

UK - HMRC-Änderungen bei der Zulassung von Vertretern für die Mehrwertsteuer

Die britische Mehrwertsteuerbehörde (HMRC) hat angekündigt, dass mit Wirkung vom 16. Februar 2024 die derzeitige Methode zur Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten, im Namen eines britischen Steuerzahlers für Mehrwertsteuerzwecke zu handeln, über den Online-Bevollmächtigungsdienst (OAA) der HMRC abgeschafft wird.

Ab diesem Datum muss die Genehmigung für die Verknüpfung eines Agenten mit einem britischen Steuerzahler über das neuere HMRC Agent Service Account (ASA) mittels eines "digitalen Handschlags" erfolgen

Der digitale Handschlag ist ein elektronisches Verfahren zur Verknüpfung eines Steuerpflichtigen mit einem Bevollmächtigten, bei dem ein Bevollmächtigter über sein Bevollmächtigten-Servicekonto einen Antrag stellt, im Namen eines Steuerpflichtigen zu handeln. Auf diese Weise wird ein spezieller "Autorisierungsanfrage-Link" erstellt, den der Bevollmächtigte dann an den britischen Steuerzahler senden muss, in dessen Namen er handeln möchte. Der britische Steuerzahler hat dann 21 Tage Zeit, um über den Link zu bestätigen, dass er damit einverstanden ist, dass der Vertreter in seinem Namen handelt.

Alle Agenten, die noch den alten Online-Agentenzulassungsdienst (OAA) nutzen, müssen alle bis zum 16. Februar 2024 generierten Zulassungscodes bis spätestens 18. März 2024 verwenden.

Bei Problemen mit der digitalen Handshake-Autorisierung kann das HMRC Unterstützung anbieten.

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