E-Invoicing in Deutschland
In ihrem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 hat die deutsche Regierungskoalition angekündigt, in den kommenden Jahren Maßnahmen zur Reduzierung des Umsatzsteuerbetrugs zu ergreifen. Geplant ist u.a. die Einführung eines elektronischen Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von elektronischen B2B-Rechnungen genutzt werden soll. Dieses neue System soll bis 2025 eingeführt werden. Die B2G-Rechnungsstellung gilt in Deutschland ab 2020.
Die Bundesverwaltung nennt einige der folgenden Kriterien für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland:
Rechtlicher Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland ist die so genannte E-Rechnungs-Verordnung (E-RechV).
Die Verordnung legt die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell fest, das immer dem Datenaustauschstandard "XRechnung" oder einem anderen Standard entsprechen muss, der der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die XRechnung ist ein auf XML basierendes semantisches Datenmodell.
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen sollte immer der Standard "XRechnung" verwendet werden.
Darüber hinaus kann jeder andere Standard verwendet werden, wenn er die Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931), der deutschen E-RechV und die Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes erfüllt.
Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung.
Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-RechV ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Bilddatei, ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt diese rechtlichen Anforderungen daher nicht.
Eine elektronische Rechnung ermöglicht eine nahtlose Rechnungsverarbeitung
Eine an den Bund gesendete elektronische Rechnung wird vollständig elektronisch verarbeitet, von der Rechnungserstellung über die Bearbeitung der Rechnung bis hin zur endgültigen Zahlung und Archivierung. Auf diese Weise entfällt die manuelle Eingabe.
Direkte und indirekte Institutionen der Bundesverwaltung erhalten bereits heute elektronische Rechnungen über zentrale Rechnungseingangsplattformen.
Diese Plattformen haben 3 Hauptfunktionen:
Der Empfang von elektronischen Rechnungen aus verschiedenen Einreichungskanälen
die technische Überprüfung von elektronischen Rechnungen (z. B. Überprüfung des Inhalts, der Anhänge, Virenschutzprüfung)
Die Übermittlung der Rechnungen an den vorgesehenen Rechnungsempfänger.
Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich in den nächsten Wochen einen Diskussionsentwurf für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland veröffentlichen.
