Belgien - Gesetzesentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2026

Am 29. September 2023 hat der belgische Ministerrat einen Vorentwurf für ein Gesetz zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für inländische Transaktionen in Belgien gebilligt, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Dies wird nur für in Belgien ansässige Unternehmen und belgische Niederlassungen ausländischer Unternehmen gelten. Derzeit sind gebietsfremde belgische Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, von dieser Änderung nicht betroffen.

Mit den Vorschlägen sollen Rechtsvorschriften eingeführt werden, die belgische Unternehmen dazu verpflichten, Rechnungen in einem elektronischen, strukturierten Datenformat auszustellen. Während das Peppol-Netz der bevorzugte Mechanismus für die Übermittlung von Rechnungen an den Kunden zu sein scheint, können auch andere Austauschplattformen verwendet werden, sofern sie den EU-Anforderungen entsprechen.

Dieser Gesetzesentwurf muss vom belgischen Parlament gebilligt werden und bedarf einer Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission, um in Kraft treten zu können.

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