Bulgarien - Umsetzung von SAF-T

Die öffentlichen Konsultationen zum Entwurf der Verordnung, in der Struktur, Form, Inhalt und Art der Einreichung der SAF-T festgelegt sind, wurden abgeschlossen. Die Stellungnahmen, Vorschläge und Kommentare werden derzeit geprüft, und die endgültige Verordnung wird voraussichtlich bald veröffentlicht werden. Dies ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der SAF-T in Bulgarien von entscheidender Bedeutung.

Gemäß dem Verordnungsentwurf müssen "Großunternehmen" ab dem 1. Januar 2026 SAF-T-Dateien einreichen, wobei der Pilotversuch im Juli 2025 beginnen soll. Die Nationale Steuerbehörde (NRA) hat bereits rund 460 Unternehmen, die die Kriterien für "Großunternehmen" erfüllen, über die Verpflichtung zur Übermittlung ihrer Buchhaltungsunterlagen im einheitlichen SAF-T-Format informiert. Darüber hinaus wird die NRA damit beginnen, Einladungen an Unternehmen zu versenden, die eine freiwillige Teilnahme an den Tests vorschlagen, die bis Ende dieses Jahres dauern werden.
Der neue elektronische Dienst für die Einreichung von SAF-T-Dateien wird derzeit entwickelt und soll in naher Zukunft als Teil der bulgarischen SAF-T-Einführung freigegeben werden.
Den Unternehmen wird empfohlen, Buchhaltungssysteme einzuführen, die in der Lage sind, SAF-T-Dateien innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu erstellen, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.