Deutschland - Unternehmen, die OSS nutzen, können Zahlungserinnerungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten.
Einige Unternehmen, die das OSS-System in Deutschland nutzen, haben berichtet, dass sie Mitteilungen aus anderen Mitgliedstaaten erhalten haben, in denen mitgeteilt wird, dass die erforderlichen MwSt-Zahlungen nicht eingegangen sind. Die deutschen Steuerbehörden haben die EU-Mitgliedstaaten darüber informiert, dass es bei der Übermittlung von Zahlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu einer kleinen Verzögerung kommen kann und die automatische Ausstellung von Mitteilungen ausgesetzt werden sollte.
Die deutschen Steuerbehörden raten allen Steuerpflichtigen, die eine Zahlungserinnerung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Bezug auf ihre Mehrwertsteuerschuld erhalten, sich zunächst bei den deutschen Steuerbehörden zu vergewissern, dass die Zahlung bei ihnen eingegangen ist. Sobald der Steuerpflichtige die Bestätigung erhält, dass die Zahlung bei den deutschen Steuerbehörden eingegangen ist, sollte er auf die Mitteilung antworten und dies mitteilen.
