Deutschland - Einheitliche E-Invoicing-Plattform
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die in Deutschland für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ausgeweitet und die Unternehmen müssen solche Rechnungen in elektronischem Format ausstellen.
Der Bund arbeitet derzeit an der Zusammenlegung seiner beiden E-Invoicing-Plattformen ZRE und OZG-RE, wobei OZG-RE als einzige Plattform für den Empfang von E-Rechnungen bestimmt wird. Die Konsolidierung soll einen einheitlichen Zugangspunkt für die Einreichung elektronischer Rechnungen bei der Bundesverwaltung bieten und die Komplexität und den Aufwand für Lieferanten reduzieren.
Die ZRE-Plattform wird ab dem 4. Quartal 2025 nicht mehr zur Verfügung stehen, daher wird den Anbietern empfohlen, sich vor diesem Zeitpunkt auf dem OZG-RE-Portal zu registrieren.
