Deutschland will die Mehrwertsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026 dauerhaft auf 7% senken
Die deutsche Regierung hat eine bedeutende Steuerreform zur Unterstützung des Gastgewerbes angekündigt: ab 1. Januar 2026, die Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Catering-Dienstleistungen wird dauerhaft von 19% auf 7% gesenkt.. Diese Maßnahme, die Teil des 2025 Steueränderungsgesetz, Ausgenommen sind Getränke, für die weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz von 19% gilt.
Die wichtigsten Einzelheiten der Reform
- Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2026
- Umfang: Gilt für Lebensmittel, die in Restaurants, Cafés und Cateringdiensten serviert werden
- Ausschlüsse: Getränke werden weiterhin mit 19% besteuert
Hintergrund, Geschichte und Beweggründe
Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und vorübergehende Entlastungsmaßnahmen, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden. Ursprünglich wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz als Notmaßnahme eingeführt, um Restaurants und Cafés zu helfen, Schließungen und Konjunkturabschwünge zu überstehen. Nach der Rückkehr zum Normalsatz im Jahr 2024 veranlasste der anhaltende wirtschaftliche Druck und die Lobbyarbeit der Branche die Regierung, die Ermäßigung dauerhaft einzuführen.
Historische Entwicklung des auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen anwendbaren Mehrwertsteuersatzes:
19% bis zum 30.6.2020
5% 1.7.2020 - 31.12.2020
7% 1.1.2021 - 31.12.2023
19% 1.1.2024 - 31.12.2025
7% 1.1.2026 -
Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
Für Restaurants und Catering-Unternehmen bietet der ermäßigte Mehrwertsteuersatz die Möglichkeit, die Preise zu senken und Kunden anzuziehen. Ob die Verbraucher erhebliche Preissenkungen zu spüren bekommen werden, hängt jedoch davon ab, wie die Unternehmen die Einsparungen weitergeben wollen. Gastronomen müssen auch ihre Fakturierungssysteme, Buchhaltungsprozesse und Preisstrategien aktualisieren, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.
Wirtschaftliche und wettbewerbliche Vorteile
Die Reform zielt darauf ab Unterstützung des Gastgewerbes durch Erleichterung der finanziellen Belastungen und Stabilisierung der Beschäftigung. Zugleich sollte sie die Wettbewerbsfähigkeit verbessern für deutsche Restaurants, insbesondere in Grenznähe, wo alle Nachbarländer bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden.
Nächste Schritte für Unternehmen
Die Unternehmen sollten die “Übergangsfrist” bis Januar nutzen, um
- ihre IT- und POS-Systeme für den neuen Mehrwertsteuersatz zu aktualisieren.
- Überprüfung von Preisstrategien und Kommunikationsplänen gegenüber ihren Kunden.
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Dokumentation und Einhaltung der Rechnungsstellungsvorschriften.
