Gespräche über elektronische Rechnungsstellung in Deutschland werden am 21. Februar 2024 fortgesetzt
Deutschland ist dabei, die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Inlandsverkäufe zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtend einzuführen, nachdem zuvor bereits die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Inlandslieferungen eingeführt wurde. Dies hat sich jedoch verzögert, da die entsprechenden Rechtsvorschriften im Gesetz über Wachstumschancen enthalten sind, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss.
Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates und des Deutschen Bundestages wird am 21. Februar 2024 über die Verabschiedung des Gesetzes beraten. Es ist sehr zu erwarten, dass das Mehrwertsteuer-Element des Gesetzes nicht angefochten werden wird.
Der Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland sieht vor, dass Papierrechnungen bis Ende 2026 zulässig sind. Danach wird die elektronische Rechnungsstellung für inländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2028 werden alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen für B2B-Inlandsverkäufe auszustellen.
