EU-Mehrwertsteuer-Update Mai 2023
Tschechische Republik - Ermäßigte Mehrwertsteuersätze von 10% und 15% werden zu einem neuen Mehrwertsteuersatz von 12% zusammengeführt
Die tschechische Regierung hat kürzlich ein Konjunkturpaket zum Abbau der Staatsverschuldung angekündigt, das auch den Vorschlag enthält, die beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 10% und 15% durch einen einzigen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12% zu ersetzen.
Wird diese Änderung genehmigt, gilt sie ab dem 1. Januar 2024.
Polen - Mögliche Verlängerung des 0%-Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel bis 2024
Der polnische Premierminister kündigte an, dass der Mehrwertsteuersatz von 0% auf bestimmte Lebensmittel bei anhaltender Inflation bis 2024 verlängert werden kann. Die Entscheidung soll getroffen werden, sobald die Inflationsdaten für 2023 und die Prognose für 2024 vorliegen. Gegenwärtig gilt der 0%-Mehrwertsteuersatz bis zum 30. Juni 2023.
Ungarn - Anhebung des Schwellenwerts für Mehrwertsteuerausnahmen:
Der Rat der Europäischen Union hat den Antrag Ungarns auf Anhebung der Schwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung von 48.000 EUR auf 71.500 EUR genehmigt. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz, der diesen Schwellenwert nicht überschreitet, bis zum 31. Dezember 2024 von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Vorschlag zur Anhebung der Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung in Litauen.
Der litauische Finanzminister hat eine Anhebung des Schwellenwerts für die Mehrwertsteuerregistrierung von 45.000 Euro auf 55.000 Euro vorgeschlagen. Wird der Vorschlag angenommen, gilt der neue Schwellenwert ab 2024.