Der Rat der Europäischen Union hat gestern, am 12. März 2025, das Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (ViDA) offiziell verabschiedet.

Der Rat der Europäischen Union hat gestern, am 12. März 2025, das Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (ViDA) offiziell verabschiedet. Dieses Paket gilt als transformative Reform zur Modernisierung der Mehrwertsteuer-Compliance in der gesamten EU. Es führt die obligatorische elektronische Rechnungsstellung, die digitale Echtzeit-Berichterstattung, Änderungen der Mehrwertsteuerpflichten für digitale Plattformen und einen erweiterten One-Stop-Shop (OSS) zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerregistrierung und -berichterstattung ein.

Mit der geplanten Umsetzung zwischen 2028 und 2030 müssen sich Unternehmen auf eine erhebliche Veränderung der Mehrwertsteuer-Compliance vorbereiten, insbesondere im Bereich der digitalen Berichterstattung und plattformbasierter Transaktionen.

Die wichtigsten Maßnahmen des ViDA-Pakets sind:

1. Obligatorische elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung

Das ViDA-Paket legt den Grundstein für ein EU-weit standardisiertes elektronisches Rechnungsstellungssystem und die digitale Echtzeit-Berichterstattung für innergemeinschaftliche Transaktionen. Ab dem 1. Juli 2030 müssen Unternehmen, die innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen durchführen, Rechnungen elektronisch ausstellen und melden.

2. Umsatzsteuerliche Pflichten für digitale Plattformen

Für digitale Plattformen, die die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung ermöglichen, gelten neue Umsatzsteuervorschriften. Gemäß ViDA gelten Plattformen wie Airbnb und Uber ab dem 1. Juli 2028 als fiktive Lieferanten und sind für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich, wenn der Dienstleister dies nicht tut.

3. One-Stop-Shop-System (OSS)

Das One-Stop-Shop-System (OSS) wurde 2021 eingeführt, um die Umsatzsteuer-Compliance für Fernverkäufer und B2C-Dienstleister in der gesamten EU zu vereinfachen. Ab dem 1. Januar 2028 wird das OSS auf weitere Transaktionen ausgeweitet, darunter:

  • B2C-Warenverkäufe mit Installation oder Montage im EU-Ausland.
  • B2C-Inlandsverkauf von Waren.

Darüber hinaus wird ein neues separates OSS-System eingeführt, mit dem Unternehmen IG-Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten melden können. Derzeit löst das IG-Verbringen zwischen Mitgliedstaaten, mit wenigen Ausnahmen, eine umsatzsteuerliche Registrierungs- und Meldepflicht ,sowohl im Abgangs- als auch im Bestimmungsland aus. Ab dem 1. Juli 2028 können Unternehmen IG-Verbringen stattdessen im OSS-System melden und so eine umsatzsteuerliche Registrierung im Bestimmungsland für solchen Warenbewegungen vermeiden.

4. Einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Zusätzlich gilt ab dem 1. Juli 2028 ein obligatorisches Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze von nicht ansässigen Lieferanten im Besteuerungsmitgliedstaat, wodurch die Umsatzsteuerschuld auf den Kunden verlagert wird.

5. Änderungen am Import One-Stop-Shop (IOSS)

ViDA führt auch Änderungen am Import One-Stop-Shop (IOSS) ein. Derzeit sind Einfuhren unter 150 € zollfrei. Dieser Schwellenwert soll jedoch im Rahmen der bevorstehenden Reformen der EU-Zollunion im Jahr 2028 abgeschafft werden.

Wie geht es weiter?

Nach der Zustimmung des EU-Rates wird das ViDA-Paket offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Richtlinie, Verordnung und Durchführungsverordnung treten jeweils am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Während die Verordnungen unmittelbar anwendbar sind, muss die Richtlinie in nationales Recht noch umgesetzt werden.

 Wie sich Unternehmen vorbereiten sollten:

Angesichts der in den nächsten fünf Jahren in Kraft tretenden wichtigen Mehrwertsteueränderungen sollten sich Unternehmen vorbereiten, indem sie:

  • Investitionen in E-Invoicing-Lösungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen an die digitale Berichterstattung durchführen.
  • Die plattformbezogenen Mehrwertsteuerpflichten verstehen, um die Einhaltung der Vorschriften für fiktive Lieferanten sicherzustellen.
  • Die Berechtigung zur OSS-Registrierung prüfen, um von der vereinfachten Mehrwertsteuerberichterstattung zu profitieren.
  • Die Einfuhrumsatzsteuerverfahren überprüfen, um sich an die IOSS-Erweiterung anzupassen.

Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen der oben genannten Änderungen auf Ihr Unternehmen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.