Griechenland - B2G e-invoicing verschoben

Das griechische Finanzministerium kündigte eine zweite Verschiebung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (B2G) für öffentliche Ausgaben außerhalb des Beschaffungswesens (z. B. Versorgungsleistungen, Mieten) vom 1. Juni 2025 auf den 1. September 2025 an. Das neue Einführungsdatum wird durch einen aktualisierten Ministerialbeschluss im Staatsanzeiger bestätigt werden.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Termine für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung B2G:

  • 12. September 2023: Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Lieferungen an ausgewählte öffentliche Einrichtungen, z. B. Verkehrsministerien,
  • 1. Januar 2024: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Lieferungen an alle zentralen Regierungsstellen,
  • 1. Juni 2024: Obligatorisches E-Invoicing für alle anderen öffentlichen Auftraggeber,
  • 1. September: Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Ausgaben ohne Beschaffung