Luxemburg - Verlängerung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 dehnt die luxemburgische Regierung die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die folgenden Lieferungen aus:
- Lieferungen von Mobiltelefonen
- Lieferungen von integrierten Schaltkreisen wie Mikroprozessoren und Zentraleinheiten in einem Zustand vor dem Einbau in Endverbraucherprodukte
- Lieferung von Spielkonsolen, Tablet-PCs und Laptops
- Lieferungen von Rohmetallen und Metallhalbfabrikaten, einschließlich Edelmetallen, sofern sie nicht unter die Differenzbesteuerung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten im Rahmen der Sonderregelung für Anlagegold fallen.
Bei den oben genannten Lieferungen geht die Steuerschuld auf den Kunden über, es sei denn, der Nettoverkaufswert liegt unter 10.000 EUR; in diesem Fall bleibt die Mehrwertsteuer beim Verkäufer.
