Griechenland - Änderungen des Mehrwertsteuersatzes ab 1. November 2023
Am 6. Oktober 2023 wurde das Gesetz 5057/2023 im Staatsanzeiger veröffentlicht, das unter anderem zwei Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer vorsieht:
- Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 13% auf Gegenstände, die hauptsächlich oder ausschließlich für die Landwirtschaft, die Viehzucht (definiert als jede Tätigkeit der Aufzucht von Tieren, Vögeln, Insekten oder Fischen) oder die Forstwirtschaft verwendet werden. Diese Gegenstände sind: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Werkzeuge, Pumpen für Flüssigkeiten, Luftpumpen und Luftkompressoren für Fischzuchtbecken, mobile Silos, Gewächshäuser, Fischzuchtbecken aus Glas, Batterieschalen, schwimmende Strukturen für die Fischzucht. Der ermäßigte Satz gilt nicht für Teile und Zubehör für diese Waren.
- Einführung des Mehrwertsteuersatzes 4% für vertragliche Leistungen, die ausschließlich der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse dienen, die die Mobilität von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen oder privaten Gebäuden oder in Gebäuden, die einem öffentlichen Interesse dienen, einschränken.
Die oben genannten Maßnahmen gelten ab dem 1. November 2023.