Niederlande beginnen mit der Ablehnung zu früh eingereichter MwSt-Erklärungen
Ab dem 27. Mai 2025 führt die niederländische Mehrwertsteuerbehörde eine automatische Überprüfung bei der Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ein, um den Berichtszeitraum und das Einreichungsdatum zu validieren. Es werden nur MwSt-Erklärungen akzeptiert, die ab dem 24. des Monats, in dem der Berichtszeitraum endet, eingereicht werden. Zum Beispiel kann eine niederländische Mehrwertsteuererklärung für das 2. Quartal 2025 ab dem 24. Juni eingereicht werden.
Wird eine MwSt-Erklärung vor diesem Datum eingereicht, wird sie abgelehnt und der Einreicher erhält eine Fehlermeldung. Die MwSt-Erklärung muss dann erneut eingereicht werden. Diese Vorschrift wurde eingeführt, um den Zeitaufwand der MwSt-Behörde für die manuelle Bearbeitung von zu früh eingereichten Erklärungen zu minimieren.
