Norwegen - Obligatorische elektronische Rechnungsstellung und digitale Buchführung
Um die Steuerberichterstattung zu vereinfachen und die Steuerhinterziehung einzudämmen, plant Norwegen die Angleichung an die EU-Standards und die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Buchführung. Die norwegische Steuerdirektion schlug eine stufenweise Umsetzung wie folgt vor:
- 1. Januar 2028: Die elektronische Rechnungsstellung ist für gebietsansässige Unternehmen, die nach dem Buchführungsgesetz buchführungspflichtig sind, obligatorisch,
- 2030: Verpflichtende digitale Buchführung und die Möglichkeit, elektronische Rechnungen zu erhalten
Die öffentliche Konsultation zu dem Vorschlag ist eröffnet, und die Unternehmen können bis zum 31. Oktober 2025 ihr Feedback abgeben. Nach Ablauf dieser Frist werden die Behörden die eingegangenen Kommentare prüfen und ihre Empfehlung abgeben.
Obwohl der geplante Termin für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Buchführung das Jahr 2028 ist, sollten die Unternehmen der vorgeschlagenen neuen Verpflichtung voraus sein und mit der Bewertung ihres Rechnungsstellungssystems beginnen, um zu verstehen, welche Änderungen erforderlich sind, um die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
