Polen - Änderungen im Umsatzsteueregesetz:
Nachfolgend sind einige der wichtigsten Änderungen des Umsatzsteueregesetzes aufgeführt, die in Polen ab dem 1. April 2025 gelten werden:
1. Klärung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteueresatzes:
- Der Mehrwertsteuersatz von 8% gilt für Kunstdünger, Pflanzenschutzmittel, Tierfutter und medizinische Geräte, die vor 2022 in Verkehr gebracht wurden.
- Der Umsatzsteueresatz 0% gilt für die Lieferung, die Einfuhr, das Chartern und die Reparatur von Rettungsschiffen und Booten, die auf See eingesetzt werden.
- Für die Lieferung von Menstruationstassen wurde ein Umsatzsteueresatz von 5% eingeführt.
2. Reverse Charge :
Anwendung von Reverse Charge für Gas, Strom und Treibhausgasemissionszertifikate wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
3. Registrierkassen:
Die Verpflichtung, Registrierkassen mit Zahlungsterminals zu integrieren, wurde aufgehoben. Dies ist auf die Schwierigkeiten bei der Integration und die hohen Kosten für die Anpassung der Geräte zurückzuführen. Infolgedessen sind die Abwicklungsstellen verpflichtet, dem Leiter der nationalen Steuerverwaltung Einzelheiten über die mit Zahlungsterminals durchgeführten Zahlungsvorgänge zu melden. Außerdem wurden die Informationen, die die Banken monatlich an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung übermitteln müssen, erweitert.
