Polen - Berichtigungen der Mehrwertsteuererklärung während der Prüfung

Es wurde eine Änderung des Gesetzes über die nationale Steuerverwaltung und des MwSt.-Gesetzes veröffentlicht, mit der neue, unten aufgeführte Bestimmungen für Unternehmen während und nach der Zoll- und Steuerprüfung eingeführt werden.
1. Der geprüfte Steuerpflichtige hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Bewilligung zur Durchführung einer Zoll- und Steuerkontrolle eine ursprüngliche Erklärung abzugeben (falls sie noch nicht abgegeben wurde) oder eine Erklärung zu ändern, die in den Rahmen einer Prüfung fällt.
Die angenommene Änderung löst viele Probleme, mit denen die Steuerzahler in Polen konfrontiert sind. Viele Unternehmen geben - oft aus Versehen - keine Steuererklärung ab, was zu Zoll- und Steuerprüfungen führt. Nach den eingeführten Änderungen können die Steuerzahler die erste Erklärung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Prüfung einreichen und eine Prüfung möglicherweise sofort abschließen. Die Änderung beseitigt somit Zweifel an der Auslegung des bisherigen Gesetzes, da die Bestimmungen bisher ausdrücklich nur das Recht auf Korrektur einer bereits eingereichten Erklärung vorsahen. Darüber hinaus wird das Recht, die ursprüngliche Erklärung einzureichen, dazu führen, dass die sich aus der Erklärung ergebende Steuerschuld beglichen werden kann, was die weitere Entstehung von Verzugszinsen verhindert und den Sanktionssatz von 20% auf 15% reduziert.

2. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Prüfungsergebnisses kann der geprüfte Steuerpflichtige eine ursprüngliche Erklärung (falls noch nicht geschehen) oder eine Korrektur der Erklärung einreichen, wenn er mit den bei der Prüfung festgestellten Unregelmäßigkeiten ganz oder teilweise einverstanden ist.
Auch dies ist eine positive Änderung für den Steuerzahler, da der Gegenstand des Streits zwischen dem geprüften Steuerzahler und dem Leiter des Zoll- und Steueramtes auf die strittigen Punkte beschränkt und der Gegenstand des Steuerverfahrens eingegrenzt wird. Vor den Änderungen erlaubten das Gesetz über die nationale Steuerverwaltung und das Mehrwertsteuergesetz den Steuerzahlern, freiwillig nur eine solche Korrektur der Erklärung einzureichen, die die während der Zoll- und Steuerprüfung festgestellten Unregelmäßigkeiten vollständig berücksichtigt.

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.