Polen - Einführung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Großhandelstransaktionen in Bezug auf Gas, Energie und CO2-Emissionszertifikate.

Polen - Einführung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Großhandelstransaktionen in Bezug auf Gas, Energie und CO2-Emissionszertifikate.

Polen hat die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei börsengehandelten Gaslieferungen im Gasnetz, bei Stromlieferungen im Stromnetz und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten eingeführt.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt, wenn solche Lieferungen auf der Vorleistungsebene direkt oder über eine zugelassene Stelle an Warenbörsen, geregelten Märkten und organisierten Handelsplattformen erfolgen.

Die umgekehrte Änderung wird vom 1. April 2023 bis zum 28. Februar 2025 gelten.

Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausüben, sind verpflichtet, den Leiter ihres Finanzamts zu informieren, bevor sie ihre erste Tätigkeit ausüben.

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