Polen - Obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Juli 2024
Am Montag, den 7. August 2023, hat der polnische Präsident Andrzej Duda das Gesetz vom 16. Juni 2023 unterzeichnet, das die Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF) für Steuerzahler in Polen ab dem 1. Juli 2024 verbindlich vorschreibt.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2024 polnische Mehrwertsteuerpflichtige (etablierte Unternehmen oder Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Polen) verpflichtet sein werden, strukturierte Rechnungen für B2B- (Business to Business) und B2G- (Business to Government) Transaktionen auszustellen. Diese Rechnungen werden nur noch über KSeF ausgestellt und versandt, die zentrale staatliche Plattform für die Ausstellung, das Herunterladen und die Archivierung aller elektronischen Rechnungen. Es wird nicht mehr möglich sein, die Rechnungen direkt zwischen den Steuerpflichtigen zu versenden oder sie in einer anderen elektronischen oder Papierform zu versenden.
Ausgenommen hiervon sind:
- Steuerpflichtige, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, und Steuerpflichtige, die steuerbefreite Leistungen erbringen. Für sie gilt eine Verlängerung der Frist für die Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems ab dem 1. Januar 2025.
- B2C-Transaktionen (Business to Consumer).
