Rumänien - Änderung des Formulars für die Mehrwertsteuererklärung
Am 26. Juli 2023 hat die Nationale Agentur für Steuerverwaltung 2 zusätzliche Zeilen im Formular D300 - Mehrwertsteuererklärung eingeführt, um die neuen Mehrwertsteuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht im medizinischen Sektor zu berücksichtigen. Diese Änderung gilt ab dem Formular für die Mehrwertsteuererklärung vom August 2023, deren Frist am 25. September 2023 endet.
Die Änderung bezieht sich auf das bestehende Feld 14 ("Von der Mehrwertsteuer befreite Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, mit Ausnahme der in den Zeilen 1 bis 3 genannten"), in dem die Worte "von denen" und zwei zusätzliche Zeilen hinzugefügt werden:
1. Zeile 14.1, für die Lieferung von Gegenständen/Dienstleistungen, die mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit sind, in Bezug auf die folgenden Vorgänge:
- Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsleistungen für Krankenhauseinrichtungen;
- Lieferungen von medizinischen Geräten, Vorrichtungen, Gegenständen, Zubehör und Schutzausrüstungen, Materialien und Verbrauchsmaterialien für den sanitären Bereich, die zur Verwendung im Gesundheitswesen oder zur Verwendung durch behinderte Menschen bestimmt sind, wesentliche Güter zur Kompensation und Überwindung von Behinderungen, sowie die Anpassung, Reparatur, Vermietung und Verpachtung solcher Produkte.
2. Zeile 14.2, für die Lieferung von Gegenständen, die mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit sind, in Bezug auf:
- Lieferung von Prothesen und deren Zubehör;
- Lieferung von orthopädischen Produkten.