Slowenien - Strengere Strafen bei verspäteter Abgabe der Mehrwertsteuer
Die slowenischen MwSt-Behörden haben angekündigt, dass sie ab Januar 2024 ihre Politik in Bezug auf die verspätete Abgabe von MwSt-Erklärungen verschärfen werden.
In der Vergangenheit haben die slowenischen MwSt-Behörden, wenn ein Steuerpflichtiger seine MwSt-Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht hat, ein Schreiben verschickt, in dem er aufgefordert wurde, die Erklärung bis zu einem bestimmten Datum einzureichen, ohne eine Strafe zu verhängen.
Gemäß ihrer neuen Politik werden sie keine zusätzliche Frist für die Erfüllung der Pflicht zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung mehr setzen und eine Strafe für verspätetes Ausfüllen verhängen, wenn eine Mehrwertsteuererklärung nicht innerhalb der offiziellen Abgabefrist eingereicht wird. Den Unternehmen kann eine Strafe zwischen 400 und 75 000 EUR auferlegt werden.
