Slowakei - Regelung zum Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer
Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 führt die Slowakei eine Regelung zum Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer ein, die die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht vereinfachen und den Cashflow verbessern soll. In der Slowakei niedergelassene Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer aufschieben und sie stattdessen in ihrer lokalen Umsatzsteuererklärung ausweisen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Steuerpflichtige muss eine slowakische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben,
- der Steuerpflichtige muss im Besitz einer gültigen Lizenz für fortgeschrittene Wirtschaftsbeteiligte sein,
- die Einfuhrwaren für eine steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit verwendet werden und
- muss eine Zollanmeldung abgegeben werden.
Niedergelassene Unternehmen in der EU können ab dem 1. Januar 2026 unter den gleichen Bedingungen die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerregelung in Anspruch nehmen.
