Spanien - Intrastat-Sanktionen

Die neue Verordnung über das Intrastat-Sanktionsverfahren ist im Januar 2025 in Kraft getreten. Danach kann das Statistische Amt einen Intrastat-Zeitraum von bis zu 6 Monaten überprüfen, um die Richtigkeit der eingereichten Daten zu kontrollieren. Der Steuerpflichtige hat nun 10 Tage Zeit, um dem Statistischen Amt Behauptungen vorzubringen und weitere Unterlagen vorzulegen. Darüber hinaus wurden in der Verordnung die Klassifizierungen von Verstößen und die entsprechenden Geldbußen festgelegt.