Ungarn - Änderungen der Strafen für Zahlungsverzug
Die ungarische Steuerbehörde hat ein neues System für die Verhängung von Säumniszuschlägen bei der Zahlung der Mehrwertsteuer eingeführt. Ab 2025 werden die Säumniszuschläge monatlich berechnet und dem Steuerkonto des Steuerzahlers belastet, anstatt sie auf jährlicher Basis zu berechnen. Der Mindestbetrag der von der Steuerbehörde erhobenen Strafe beträgt 5.000 HUF.
Stichtage:
- Die Verspätungszuschläge für den Zeitraum 2024 mussten bis zum 31. März 2025 gezahlt werden (nach den früheren Vorschriften wäre die Zahlung bis zum 15. November 2025 fällig gewesen),
- Die Säumniszuschläge für Januar 2025 bis März 2025 mussten im April 2025 gezahlt werden,
- Ab April müssen die Säumniszuschläge bis zum 20. des Monats gezahlt werden, der auf den Monat folgt, für den die Zuschläge verhängt worden sind.
