Mehrwertsteuerregeln für den elektronischen Handel: Ausblick der EU-Kommission nach zwei Jahren

Mehrwertsteuerregeln für den elektronischen Handel: Ausblick der EU-Kommission nach zwei Jahren

Die EU-Kommission hat Zahlen zu den 2022 Einnahmen veröffentlicht, die durch die vereinfachten MwSt.-Meldeverfahren für den elektronischen Handel erzielt wurden, die im Juli 2021 als Teil der Änderungen der "MwSt. auf den elektronischen Handel" eingeführt wurden, und gibt einen Ausblick auf die Änderungen zwei Jahre nach ihrer Einführung.

Im Rahmen der Änderungen der Mehrwertsteuer für den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2021 wurden zwei vereinfachte Systeme für die Mehrwertsteuerberichterstattung eingeführt, die es den Unternehmen ermöglichen, die auf Verkäufe im elektronischen Geschäftsverkehr in der gesamten EU erhobene Mehrwertsteuer mit einer einzigen Erklärung in einem EU-Mitgliedstaat zu melden und abzuführen: für grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU über den One Stop Shop" (OSS) und für Importverkäufe von Waren mit geringem Wert, die von außerhalb der EU geliefert werden, über den Import One Stop Shop" (I-OSS).

Die Kommission hat berichtet, dass die Regelungen im Jahr 2022 mehr als 20 Mrd. EUR an MwSt. einbrachten, was einem Anstieg von 26% im Vergleich zu 2021 entspricht und neue MwSt.-Einnahmen einschließt, die durch die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren mit geringem Wert entstehen.

Die Kommission zieht nach zwei Jahren eine insgesamt sehr positive Bilanz der Umsetzung der Änderungen der Regeln für den elektronischen Handel und der Meldeverfahren. Sie verweist auf den Erfolg der Regelungen sowohl in Bezug auf die erzielten Einnahmen als auch auf die Akzeptanz der Regelungen durch die Unternehmen, da sich über 130.000 Unternehmen für die OSS- und I-OSS-Regelungen registriert haben. Diese positive Entwicklung wird durch die von der Kommission geplante Ausweitung der vereinfachten Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr und der Meldeverfahren im Rahmen der Vorschläge für die "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" sowie durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des I-OSS (Abschaffung der Geringwertigkeitsschwelle) im Rahmen der vorgeschlagenen Zollreformen noch verstärkt.

Wenn Sie Fragen zu den bestehenden vereinfachten Meldeverfahren für den elektronischen Handel oder zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen haben, wenden Sie sich bitte hier an uns.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert