Portugal - Fristverlängerung für bestimmte MwSt-Erklärungen
Da der Zugang der Steuerzahler zur Website der Mehrwertsteuerbehörde aufgrund von Stromausfällen und Unterbrechungen der Online-Dienste erschwert wurde, wurden die Fristen für die unten aufgeführten Erklärungen wie folgt verlängert:
- Die Angaben zu den im April 2025 ausgestellten Rechnungen können bis zum 9. Mai 2025 eingereicht werden,
- Die MwSt-Erklärung für den Zeitraum März 2025 und die vierteljährliche MwSt-Erklärung für das erste Jahresquartal 2025 können bis zum 26. Mai 2025 eingereicht werden, die Zahlung erfolgt bis zum 30. Mai 2025,
- Die EG-Verkaufslistenerklärung für den Zeitraum April 2025 kann bis zum 26. Mai 2025 eingereicht werden.
