Update zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland für inländische B2B-Transaktionen

Update zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland für inländische B2B-Transaktionen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant, die B2B-Rechnungsstellung in Deutschland im Rahmen des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen "ViDA" (VAT in the Digital Age) einzuführen und mit der europäischen E-Invoicing-Norm EN16931 konform zu sein.

Das BMF hat am 17. April 2023 einen Vorschlag zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für Inlandsgeschäfte in Deutschland an eine Auswahl deutscher Großunternehmen versandt. Die Industrie wird gebeten, dem BMF bis zum 8. Mai 2023 ihre Rückmeldung zur Umsetzung dieses Vorschlags zu geben.

Es wird erwartet, dass die elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Lieferungen bis zum 1. Januar 2025 eingeführt wird, wenn der Lieferant in Deutschland ansässig ist. Ab diesem Zeitpunkt wären Papier- und PDF-Rechnungen nicht mehr zulässig. Es ist noch nicht klar, ob feste Niederlassungen ausländischer Unternehmen oder nicht ansässige Unternehmen davon betroffen sein könnten.

Wie diese Verpflichtung eingeführt werden soll, ist ebenfalls noch unklar (z. B. ob sie stufenweise, je nach Größe des Unternehmens, eingeführt werden soll). Möglicherweise werden Rechnungen mit geringem Wert nicht unter dieses Mandat fallen. Weitere Ausnahmen sind denkbar.

Unternehmen, die von der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Lieferungen in Deutschland betroffen sind, sollten bei der Planung der Umsetzung dieser Anforderung auch den aktuellen Vorschlag für die Einführung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung berücksichtigen, die voraussichtlich am 1. Januar 2028 als Bestandteil von ViDA in Kraft treten werden.

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