EU-Kommission informiert über den aktuellen Stand der ViDA-Diskussionen: Vorabklärung der Rechnung als Eckpfeiler der E-Invoicing- und digitalen Berichtsanforderungen
Gestern informierte Patrice Pillet von der EU-Kommission über den aktuellen Stand der Diskussionen im Rat über das Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) und die Änderungen, die am ursprünglichen ViDA-Vorschlag vorgenommen werden.
Was die Säule "elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung" betrifft, so wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorabprüfung der elektronischen Rechnung ein zentraler Bestandteil des obligatorischen elektronischen Rechnungsstellungs- und digitalen Berichterstattungssystems sein wird, das für innergemeinschaftliche Umsätze eingeführt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum ursprünglichen Text, der diese Möglichkeit ausdrücklich ausschloss.
Die Vorabprüfung der Rechnung würde entweder durch die Steuerbehörde, einen zugelassenen Dritten oder vielleicht sogar durch eine zugelassene Software erfolgen, bevor die Rechnung an den Kunden übermittelt wird - allerdings ohne eine zentrale Rechnungsprüfung und -zustellung durch die Steuerbehörden.
Ziel der Vorabklärung ist es, die digitale Übermittlung der Rechnungsdaten zu erleichtern und die Rechnungsstellung unmittelbar mit der Ausstellung der Rechnung vorzunehmen, anstatt eine gesonderte innergemeinschaftliche Echtzeit-Meldung für die Unternehmen vorzunehmen (was den Grundsätzen des Gesamtvorschlags zuwiderläuft, der darauf abzielt, die Einhaltung der Vorschriften für in der EU tätige Unternehmen zu erleichtern).
Letztendlich sollte die oben genannte Methodik auch für nationale Echtzeit-Meldesysteme gelten, die von jedem EU-Mitgliedstaat als Teil des EU-Plans zur Harmonisierung dieser Systeme in der gesamten EU optional eingeführt werden. Die Kommission bestätigte jedoch, dass viele EU-Mitgliedstaaten hier Bedenken geäußert haben, und es bleibt abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Anforderungen zur Harmonisierung nationaler digitaler Meldesysteme als Teil des angenommenen Textes bestehen bleiben.
