Schweiz - Änderungen bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025
Das Schweizer Parlament hat eine Reihe von Änderungen am Mehrwertsteuergesetz beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Diese Änderungen umfassen:
- Die Einführung einer Regelung für Online-Marktplätze, wonach Online-Marktplätze die Mehrwertsteuer auf Verkäufe von importierten Waren mit geringem Wert durch gebietsfremde Anbieter an lokale Schweizer Verbraucher erheben und abführen müssen. Die Regelung für "deemed suppliers" gilt nur für die Lieferung von Waren, nicht für den Verkauf von digitalen Dienstleistungen.
- Als "Ort der Dienstleistung" für Streaming-Dienste in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Bildung, Wissenschaft und Unterhaltung gilt der Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung niedergelassen ist oder seinen Wohnsitz hat.
- Die Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte unterliegt dem ermäßigten Satz von 2,61 TP3T.
- Die folgenden Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit:
Koordinierte Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Heilbehandlungen
Reiseleistungen, die von Reisebüros weiterverkauft werden
Gebühren für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen - Die schweizerischen Steuerbehörden können beschließen, für gebietsfremde mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige die Bestellung eines lokalen Steuervertreters nicht mehr zu verlangen.
