Änderungen der Schwellenwerte für die Häufigkeit der Mehrwertsteuerzahlungen in Italien
Der Umsatz wurde bei den Dienstleistungen auf 500.000 EUR (von 400.000 EUR) und bei den Warenlieferungen auf 800.000 EUR (von 700.000 EUR) erhöht.
Die Änderung des Zahlungsrhythmus für das Jahr 2023 muss in der jährlichen Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2023 (fällig im Jahr 2024) mitgeteilt werden.
