Belgien - Änderungen bei der Erstellung von MwSt.-Abrechnungen

Belgien - Änderungen bei der Erstellung von MwSt.-Abrechnungen

Ab Mai 2023 werden die belgischen Steuerzahler nicht mehr automatisch einen MwSt-Kontoauszug auf dem MyMinFin-Portal erhalten. Zuvor stellten die belgischen MwSt-Behörden den Steuerzahlern vierteljährlich einen MwSt-Auszug aus. Diese Änderung folgt auf eine Ankündigung aus dem Jahr 2022, wonach die belgischen Steuerbehörden ab dem dritten Quartal 2022 keine MwSt.-Abrechnungen in Papierform mehr ausstellen werden. Stattdessen müssen sich die Steuerzahler in das Portal MyMinFin der belgischen Steuerbehörden einloggen, um den Kontoauszug einzusehen (Diese Änderung gilt nicht für nicht ansässige Steuerzahler).

Ein MwSt-Kontoauszug wird nur noch in den folgenden Fällen ausgestellt und auf dem Portal My MinFin verfügbar sein:

In der MwSt.-Rechnung ist eine Geldstrafe für die verspätete Abgabe einer MwSt.-Erklärung vorgesehen,
Eine Mehrwertsteuererklärung wurde nicht eingereicht,
Das MwSt.-Konto weist einen fälligen Betrag aus.
Der Steuerpflichtige kann jedoch jederzeit den aktuellen Stand seines MwSt-Kontos überprüfen, indem er sich in das Portal My MinFin einloggt.

Nicht niedergelassene Steuerpflichtige mit einer Adresse außerhalb Belgiens erhalten ihren MwSt.-Abrechnungsnachweis weiterhin per Post, in denselben Fällen, in denen ein solcher online zur Verfügung gestellt wird.

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