Belgien - Verlängerung der Frist für die Einreichung der periodischen MwSt.-Erklärung und der EG-Verkaufsliste
Die belgischen Dienststellen des Föderalen Öffentlichen Dienstes haben eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe der periodischen MwSt-Erklärungen und der EG-Verkaufserklärungen während der Sommerferien angekündigt.
Die verlängerten Einreichungsfristen lauten wie folgt:
- Rückgabe im Juni 2023 - Verlängerung der Einreichungsfrist vom 20. Juli 2023 auf den 10. August 2023
- Quartal 2 - Verlängerung der Einreichungsfrist vom 20. Juli 2023 auf den 10. August 2023
- Rückgabe Juli 2023 - Verlängerung der Einreichungsfrist vom 21. August 2023 auf den 8. September 2023.
Die verlängerten Fristen gelten nur für die Einreichung der Erklärungen, die Zahlungen müssen weiterhin innerhalb der regulären Fristen geleistet werden.
Die verlängerten Einreichungsfristen gelten nicht für Steuerpflichtige, die:
- eine Genehmigung für die monatliche Mehrwertsteuererstattung besitzen
- Steuerzahler, die die beschleunigte monatliche Mehrwertsteuererstattung in Anspruch nehmen (die Steuerzahler in den 24 Monaten nach Aufnahme ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Belgien in Anspruch nehmen können).
- Steuerzahler, die das System der einzigen Anlaufstelle nutzen.
Wenn Steuerzahler aufgrund der oben genannten Szenarien Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung haben, muss die Mehrwertsteuererklärung bis zum 24. Juli 2023 für die Erklärung im Juni 2023 und bis zum 24. August 2023 für die Erklärung im Juli 2023 eingereicht werden. Steuerzahler, die die Regelung der einzigen Anlaufstelle nutzen, müssen ihre Erklärung weiterhin innerhalb der Standardfrist, d.h. am letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats, einreichen.