Belgien - Vereinbarung der föderalen Regierung über Umsatzsteuerthemen
Am 31. Januar 2025 wurde eine Einigung der Bundesregierung erzielt, die unter anderem folgende Punkte beinhaltet:
1. Berichterstattung nahezu in Echtzeit:
Ab 2028 plant Belgien die Einführung einer Fast-Echtzeit-Meldung zwischen Steuerpflichtigen und Umsätzen, für die eine Registrierkasse verwendet wird. Mit der Einführung der Fast-Echtzeit-Meldung und der elektronischen Rechnungsstellung, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, werden Registrierkassen, Zahlungs- und Rechnungssysteme mit der Steuerbehörde verbunden und die Daten werden automatisch übermittelt.
2. Vereinfachung der USt.-Register und des Buches der Tageseinnahmen
Mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der Berichterstattung fast in Echtzeit. Die Regierung prüft die Vereinfachung oder den Verzicht auf die Erstellung des täglichen Quittungsbuchs und anderer USt-Register.
3. Änderungen der Umsatzsteuersätze:
Um dem Klimawandel zu begegnen, will die Regierung die Mehrwertsteuersätze nachstehend ändern:
Der Umsatzsteuersatz für Wärmepumpen wird von 21% auf 6% gesenkt,
- Der Umsatzsteuersatz für Kohle wird auf 21 % erhöht,
- Die Umsatzsteuer auf die Installation eines Heizkessels, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, wird von 6 % auf 21 % erhöht (im Falle der Renovierung von Wohnungen, die älter als 10 Jahre sind)
4. Modernisierung der Umsatzsteuer-Sanktionspolitik
Es ist geplant, dass die MwSt-Sanktionspolitik einen modernen Ansatz verfolgt, bei dem mildernde Umstände berücksichtigt werden, z. B. eine Überprüfung, um festzustellen, ob dem belgischen Fiskus durch das Vergehen des Steuerzahlers ein finanzieller Schaden entstanden ist.
5. Es ist geplant, die Verpackungssteuer für Produkte zu senken, die in Belgien deutlich teurer sind als in den Nachbarländern. Dies soll von grenzüberschreitenden Käufen abschrecken.
