Deutsches "Wachstumschancengesetz" verabschiedet, das den Weg für E-Invoicing in Deutschland ebnet
Anknüpfend an unsere vorangegangenen Artikel wurde das lang erwartete "Wachstumschancengesetz", das auch die Einführung von E-Invoicing in Deutschland umfasst, am 22. März 2024 endlich vom deutschen Bundesrat verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Annahme von Rechnungen in elektronischer Form verpflichtend und diese Art der Rechnungsstellung soll zum Standard werden. Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Verkäufe für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR verpflichtend sein.
Diese Regelung wird ab dem 1. Januar 2028 auf alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland ausgeweitet, unabhängig von ihrem Umsatz.
