Deutschland - Deutschland bietet Betreibern von Online-Marktplätzen die Möglichkeit, inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu überprüfen
Die deutschen Finanzbehörden haben angekündigt, dass Betreiber von Online-Marktplätzen einen Antrag auf Überprüfung der Gültigkeit der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern stellen können.
Ein Antrag auf Bestätigung der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, des Namens, der Anschrift und der Daten des steuerlichen Vertreters der Unternehmen, die über ihren Marktplatz verkaufen, kann bei den deutschen Steuerbehörden eingereicht werden.
Ein solcher Antrag muss schriftlich über die Kontaktfunktion auf der Website der deutschen Steuerbehörden gestellt werden.