Niederlande - Einreichung der zusätzlichen Erklärung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die in den Niederlanden für Umsatzsteuer-Zwecke registriert sind, die ergänzende USt-Erklärung innerhalb von acht Wochen einreichen, nachdem sie eine Ungenauigkeit in einer eingereichten USt-Erklärung festgestellt haben, aber bevor die Steuerbehörde eine Untersuchung / Prüfung einleitet.
Bisher mussten die Unternehmen eine ergänzende USt-Erklärung „so schnell wie möglich“ einreichen, nachdem sie einen Fehler entdeckt hatten, aber bevor sie wussten, dass die Steuerbehörden von der Ungenauigkeit Kenntnis hatten.
