Die Schweiz wird Regeln für Online-Marktplätze einführen, die als Anbieter gelten
Am 16. Juni 2023 verabschiedete das Schweizer Parlament die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, mit der die "deemed supplier"-Regelung für Online-Marktplätze eingeführt wird.
Diese neuen Vorschläge werden im Einklang mit den aktuellen EU-Vorschriften stehen, die im Juli 2021 eingeführt werden. Ziel ist es, Ungleichheiten zwischen in der Schweiz niedergelassenen Anbietern und nicht in der Schweiz ansässigen E-Commerce-Verkäufern zu vermeiden, da es in diesem Bereich derzeit noch viel Steuerhinterziehung gibt.
Nach den vorgeschlagenen neuen Verordnungen würden Online-Marktplätze als Anbieter solcher Waren behandelt werden. Folglich wird aus Sicht der Mehrwertsteuer davon ausgegangen, dass die Anbieter des elektronischen Handels einen mehrwertsteuerbefreiten Verkauf an den Online-Marktplatz tätigen und dass der Online-Marktplatz die Produkte an den Endverbraucher verkauft. Das bedeutet, dass der Online-Marktplatz die Mehrwertsteuer auf alle von ihm vermittelten Lieferungen von Gegenständen ausweisen und abführen muss.
Die Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
