Die Schweiz wird Regeln für Online-Marktplätze einführen, die als Anbieter gelten

Die Schweiz wird Regeln für Online-Marktplätze einführen, die als Anbieter gelten

Am 16. Juni 2023 verabschiedete das Schweizer Parlament die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, mit der die "deemed supplier"-Regelung für Online-Marktplätze eingeführt wird.

Diese neuen Vorschläge werden im Einklang mit den aktuellen EU-Vorschriften stehen, die im Juli 2021 eingeführt werden. Ziel ist es, Ungleichheiten zwischen in der Schweiz niedergelassenen Anbietern und nicht in der Schweiz ansässigen E-Commerce-Verkäufern zu vermeiden, da es in diesem Bereich derzeit noch viel Steuerhinterziehung gibt.

Nach den vorgeschlagenen neuen Verordnungen würden Online-Marktplätze als Anbieter solcher Waren behandelt werden. Folglich wird aus Sicht der Mehrwertsteuer davon ausgegangen, dass die Anbieter des elektronischen Handels einen mehrwertsteuerbefreiten Verkauf an den Online-Marktplatz tätigen und dass der Online-Marktplatz die Produkte an den Endverbraucher verkauft. Das bedeutet, dass der Online-Marktplatz die Mehrwertsteuer auf alle von ihm vermittelten Lieferungen von Gegenständen ausweisen und abführen muss.

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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