Estland : Geplante Änderungen der Mehrwertsteuer bis 2027
Das Finanzministerium hat den Entwurf eines Entwicklungsplans zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes übermittelt, der die folgenden Punkte umfasst:
- Aufnahme der EG-Verkaufsliste in die Mehrwertsteuererklärung
Die Liste der innergemeinschaftlichen Lieferungen (Liste der EG-Verkäufe, die derzeit auf einem Vordruck VD eingereicht wird) soll in die MwSt-Erklärung aufgenommen werden. Wenn dies genehmigt wird, müssen ab dem 1. Januar 2027 alle Daten in der MwSt-Erklärung angegeben werden. - Aufnahme zusätzlicher Rechnungsdaten in die Mehrwertsteuererklärung
Es ist vorgesehen, dass die Daten aller Rechnungen über Verkäufe und Einkäufe (mit Ausnahme von steuerbefreiten und steuerfreien Lieferungen) unabhängig vom steuerpflichtigen Wert zusammen mit der Mehrwertsteuererklärung (Anhang) an die Mehrwertsteuerbehörde übermittelt werden. Dies würde einen genaueren Abgleich der von den beteiligten Parteien in der MwSt-Erklärung angegebenen Daten ermöglichen.
Derzeit müssen Mehrwertsteuerzahler in der Mehrwertsteuererklärung nur dann zusätzliche Angaben zu Rechnungen machen, wenn der steuerpflichtige Wert pro Rechnung mindestens 1.000 EUR oder insgesamt mindestens 1.000 EUR für den betreffenden Steuerzeitraum pro Handelspartner beträgt.
- Obligatorische Einführung elektronischer Rechnungen für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B).
Das estnische Finanzministerium arbeitet an einem transformativen Plan zur Modernisierung der Mehrwertsteuereinhaltung durch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen. Diese Initiative soll in zwei Phasen umgesetzt werden:
- Ab dem 1. Juli 2025 können die Steuerpflichtigen auf freiwilliger Basis elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten anfordern,
- Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle Umsätze zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B) ab 2027.
Der Gesetzentwurf zu den oben genannten Änderungen soll im ersten Quartal 2025 ausgearbeitet werden und ab 2027 in Kraft treten.
