EU - Aktualisierung des Zeitplans für die elektronische Rechnungsstellung

Einige Länder haben kürzlich ihren Standpunkt zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung aktualisiert. Nachfolgend sind die letzten Aktualisierungen aufgeführt:

  • Kroatien hat eine EU-Ausnahmeregelung beantragt, um die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2026 vorzuschreiben.
  • Deutschland hat eine Verschiebung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung von 2026 auf 2027 vorgeschlagen.
  • Auch in Slowenien verzögert sich die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, da der Gesetzentwurf eine 12-monatige Ankündigungsfrist vorsieht, sobald das Gesetz verabschiedet ist, was eine Einführung nicht vor 2025 bedeutet.

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