EU-Mehrwertsteuer-Trends März 2023

Belgien:

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6% soll dauerhaft für Strom und Gas gelten

Im März 2022 führte Belgien eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 21% auf 6% ein. Damit sollte die Belastung der Kunden durch den starken Anstieg der Energiepreise infolge der steigenden Inflation und des Krieges in der Ukraine verringert werden.

Ab dem 1. April 2023 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6% auf Strom und Gas voraussichtlich dauerhaft gelten. Die letzten Schritte zur Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften und zur dauerhaften Einführung des Mehrwertsteuersatzes von 6% sind derzeit im Gange.

Litauen:

Anhebung des Schwellenwerts für die Mehrwertsteuerregistrierung auf 65.000 EUR

Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung von in Litauen ansässigen Steuerpflichtigen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 auf 65.000 EUR angehoben.

Für die Inanspruchnahme der 65.000 EUR gelten bestimmte Bedingungen.

Diese Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde vom Parlament der Republik Litauen verabschiedet.

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