Frankreich - Der französische Senat hat einen neuen, früheren Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Großunternehmen vorgeschlagen.
Die französische Regierung kündigte im Oktober 2023 einen Vorschlag an, die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis zum 1. September 2026 zu verschieben. Am 27. November 2023 billigte der französische Senat jedoch eine Änderung des Finanzgesetzes, die das Einführungsdatum der elektronischen Rechnungsstellung für Großunternehmen vorverlegen würde.
Der neue Zeitrahmen sieht vor, dass große Steuerzahler ab dem 1. Juli 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind. Zuvor war angekündigt worden, dass die Anforderung erst am 1. September 2026 eingeführt werden würde.
Der Einführungstermin für mittlere Steuerzahler wäre der 1. September 2026 und für kleine Steuerzahler der 1. September 2027.
