Frankreich - Vorgeschlagene Verzögerung bei der Einführung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung:

Ein Gesetzentwurf, der eine Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorsieht, wurde veröffentlicht. Dem Gesetzentwurf zufolge müssen alle Unternehmen ab September 2027 elektronische Rechnungen über eine zertifizierte öffentliche digitale Plattform erhalten (die bisherige Frist war September 2026).

Außerdem werden im Folgenden Fristen vorgeschlagen, innerhalb derer die Unternehmen mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen können:

  • Ab September 2027 große und mittlere Unternehmen. Diese Frist könnte jedoch weiter verlängert werden.
  • Ab September 2028 Kleine und Kleinstunternehmen.

Die Abstimmung über die vorgeschlagene Verzögerung im Gesetzentwurf ist für den 24. April 2025 vorgesehen.