Griechenland - obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G-Sektor

Griechenland kündigte für 2022 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Lieferungen zwischen Unternehmen und Behörden ("B2G") an, doch wurde vor kurzem eine Entscheidung über die Fristen für die Umsetzung derselben veröffentlicht:

Die Belieferung einiger der größten Regierungsbehörden (z. B. Ministerium für Verkehr, Ministerium für digitale Transformation usw.) wird bis Ende 2023 eingeführt.
Lieferungen an alle zentralen Regierungsstellen bis zum 1. Januar 2024.
Lieferungen an alle anderen staatlichen Stellen bis zum 1. Juni 2024.
Sonstige Ausgaben des Staates bis zum 1. Januar 2025.

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