Litauen - Vorschlag zur Wiedereinführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Catering-Dienstleistungen und Speisen zum Mitnehmen

Litauen - Vorschlag zur Wiedereinführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Catering-Dienstleistungen und Speisen zum Mitnehmen ab dem 1. Juli 2024

Die Mitglieder des litauischen Parlaments haben vorgeschlagen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9% für Verpflegungsdienstleistungen in Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen sowie für Speisen zum Mitnehmen wieder einzuführen.
Diese Maßnahme war 2023 eingeführt worden, um Unternehmen zu unterstützen, die von der Covid-19-Pandemie betroffen waren. Sie wurde jedoch abgeschafft, und ab dem 1. Januar 2024 wurde der Mehrwertsteuersatz wieder auf 21% erhöht. Die Erhöhung des Satzes führte zu sinkenden Umsätzen und vermehrten Unternehmensschließungen.
Nach dem Gesetzentwurf soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9% für einen bestimmten Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 gelten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert