Malta - Neuer reduzierter Mehrwertsteuersatz 12%
Mit der Rechtsmitteilung 231/2023 hat die maltesische Regierung einen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12% eingeführt, der ab dem 1. Januar 2024 für die folgenden Dienstleistungen gilt:
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
- Verwaltung von Krediten und Kreditgarantien durch eine andere Person oder Stelle als die, die den Kredit gewährt hat
- Vermietung eines Sportbootes an eine Person aufgrund eines Vertrages für eine Dauer oder einen Teil einer Dauer, die zusammen mit der Dauer einer früheren Vermietung desselben Gutes oder anderer Güter derselben Art an die genannte Person während der vorangegangenen zwölf (12) Monate, die mit dem Datum des Beginns der bestehenden Vermietung enden, fünf (5) Wochen nicht überschreitet.
- Dienstleistungen, die in der Pflege des menschlichen Körpers bestehen und von einer Person in Ausübung eines Berufs erbracht werden müssen, der durch das Gesetz über Berufe im Gesundheitswesen (Cap.464) geregelt ist, einschließlich Dienstleistungen, die im Rahmen eines Gesundheitsstudios oder eines ähnlichen Geschäfts erbracht werden, jedoch nicht einschließlich der in Teil 2 Nummer 11 des Fünften Verzeichnisses genannten befreiten Leistungen.
