MwSt-Aktualisierungen für Polen und Belgien
Elektronische B2B-Rechnungsstellung verzögert sich
Der polnische Finanzminister hat eine Verschiebung des Einführungsdatums der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (KSeF) vom 1. Januar 2024 auf den 1. Juli 2024 angekündigt, was den polnischen Unternehmen zusätzliche sechs Monate Zeit zur Vorbereitung gibt.
Gleichzeitig wurden die folgenden Änderungen angekündigt:
- Das KSef soll von Steuerpflichtigen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden,
- Rechnungen, die an Privatpersonen (B2C) ausgestellt werden, fallen nicht unter das KSef,
- Tickets, die als Rechnungen dienen (einschließlich Quittungen auf mautpflichtigen Autobahnen), sind vom KSeF auszuschließen.
- Rechnungen aus Registrierkassen und vereinfachte Rechnungen können in ihrer derzeitigen Form bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt werden.
- Im Falle einer Störung seitens des Steuerpflichtigen ist es möglich, Rechnungen offline außerhalb des KSeF-Systems auszustellen und die Rechnung am nächsten Tag nach der Offline-Ausstellung an KSeF zu übermitteln.
- Liberalisierung der Sanktionen und deren Anwendung erst ab 1. Januar 2025
Belgien:
Verzögerung bei der Anzeige des Mehrwertsteuer-Kontoauszugs im MYMINFIN-Portal
Auf dem MYMINFIN-Portal kommt es derzeit zu einer Verzögerung bei der Anzeige der MwSt-Abrechnung für in Belgien ansässige Steuerzahler. Diese Abrechnungen sollten spätestens Anfang April verfügbar sein. Ausländische Unternehmen, die in Belgien für MwSt-Zwecke registriert sind, werden die MwSt-Abrechnungen weiterhin per Post erhalten, sobald sie ausgestellt sind.
