Neue Intrastat-Schwellenwerte in Lettland
Für das statistische Jahr 2026 hat Lettland aktualisierte Intrastat-Freistellungsschwellen festgelegt, um die Meldepflichten für den Intra-EU-Handel zu bestimmen. Unternehmen, die diese Schwellenwerte überschreiten, müssen monatliche Meldungen an das zentrale statistische Amt Lettlands übermitteln.
Neue Intrastat-Schwellenwerte für 2026
Die Befreiungsschwellen werden getrennt für den Warenverkehr nach und aus Lettland berechnet und betragen wie folgt:
- Zugänge (Intra-EU-Erwerbungen): €350,000.
- Versendungen (Intra-EU-Lieferungen): €220,000.
