Niederlande - Änderung der Rechnungsanforderungen für die Vereinfachung des Dreiecksverhältnisses und der Kleinunternehmerregelung

Ab dem 1. September 2023 sollte im Falle einer Dreiecksvereinfachung (vereinfachte ABC-Regelung) unter Verwendung der niederländischen MwSt.-Nummer der Text auf der vom Vermittler (Partei B) ausgestellten Rechnung nicht mehr "innergemeinschaftliche Lieferung" oder "innergemeinschaftliche Lieferung" lauten, sondern den Text "Reverse Charge" enthalten.

Ab dem 1. Januar 2025 können Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 20.000 EUR für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen innerhalb der Niederlande von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Außerdem können in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassene Kleinunternehmen für eine Steuerbefreiung optieren, wenn ihr Jahresumsatz 100 000 EUR nicht übersteigt. Die gleiche Möglichkeit wird in den Niederlanden ansässigen Kleinunternehmen eingeräumt, die für eine Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten optieren können, wenn ihr Jahresumsatz 100 000 EUR nicht übersteigt.

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