Polen - Gesetzesentwurf KSeF 2.0 vom Ministerrat angenommen
Der polnische Ministerrat hat einen zweiten Gesetzesentwurf angenommen, der die Einführung des nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems (KSeF) regelt. Gemäß den vorgeschlagenen Regelungen wird die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen im KSeF wie folgt umgesetzt:
- Februar 2026: größte Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Mio. PLN
- April 2026: andere Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmern mit einem Umsatz von bis zu 10.000 PLN pro Monat,
- Januar 2027: Kleinstunternehmer mit Rechnungen unter 450 PLN und weniger als 10.000 PLN Umsatz pro Monat.
Alle Steuerpflichtigen müssen jedoch ab Februar 2026 die Rechnungen direkt beim KSeF einholen.
Das Gesetz durchläuft nun das parlamentarische und präsidiale Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, im Juli 2025 in Kraft zu treten.
